Sinn und Zweck einer kieferorthopädische Behandlung
Karies- Parodontitisprophylaxe bei Engständen
Verbesserung der Kau- und Abbeißfunktion
Verbesserung der Aussprache bei Störungen der Zungen- und Lippenmuskulatur
zum kieferorthopädischer Lückenschluss oder einer präprothetische Lückenöffnung bei Nichtanlagen / Verlust von Zähnen
Behebung von Kiefergelenksproblemen
Der beste Zeitunkt zum Beginn einer Behandlung
Der frühste Zeitpunkt ist nach Durchbruch der bleibenden Schneidezähne und der 6-Jahr-Molaren, also mit ca. 6-7 Jahren.
In diesem Alter erfolgt eine Behandlung:
wenn Milchzähne frühzeitig verloren gehen ( Unfall/ Extraktion wegen Karies )
wenn als Folge von Habits ,wie Daumenlutschen und langer Gebrauch eines Schnullers, die oberen und unteren Schneidezähne weit auseinander stehen
bei bestehendem Kreuzbiss
Andere Fehlstellungen behandelt man überwiegend während der 2. Phase des Zahnwechsels, d.h. zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr.
Altersgrenze
Kieferorthopädische Behandlungen sind auch bei Erwachsenen möglich. Grundvoraussetzung dafür sind ein ausreichendes Angebot an stabilem Kieferknochen und ein gesunder Zahnhalteapparat ( keine aktive Parodontitis ).
Länge der Behandlung
Frühbehandlungen im Alter von 6-7 Jahren dauern ca. 1,5 Jahre.
Eine reguläre kieferorthopädische Behandlung dauert ca. 3 Jahre.
Kosten der Behandlung
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse zu 80% .
Zur vertragszahnärztlichen Versorgung gemäß § 29 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit Abs. 4 gehört die gesamte kieferorthopädische Behandlung, wenn bei ihrem Beginn ein Behandlungsbedarf anhand der befundbezogenen kieferorthopädischen Indikationsgruppen ( KIG ) - Anlage 1 zu den Richtlinien - festgestellt wird. Eine Einstufung mindestens in den Behandlungsgrad 3 der Indikationsgruppen ist dafür erforderlich.
20% bezahlt der Patient im Verlauf der Behandlung zunächst quartalsweise selber. Im Fall einer erfolgreichen Beendigung der Behandlung erstattet die Krankenkasse auch diesen Betrag wieder zurück.